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Landkreises München
Adressenänderung wegen Umzug innerhalb des Landkreises München
Änderung der Anschrift innerhalb des Landkreises München. Die Zuständigkeit ist nur gegeben, sofern es sich um den Hauptwohnsitz im Landkreis München handelt.
Notwendige Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültigem HU-Nachweis (TÜV)
- Nachweis der Sicherheitsprüfung soweit rechtlich erforderlich (Vorlage des Prüfbuches + Prüfprotokoll)
- Fahrzeugbrief; die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II bei EU-Fahrzeugpapieren ist nicht erforderlich
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis München
zusätzlich:
- bei Firmen:
Handelsregisterauszug
Gewerbeanmeldung mit Firmensitz im Landkreis München
Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten
- bei Vereinen:
Vereinsregisterauszug mit Vereinssitz im Landkreis München
ggf. Gewerbeanmeldung
Ausweis des im HR eingetragenen Unterschriftsberechtigten
- bei Minderjährigen:
Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten (i.d.R. Eltern)
Ausweis(e) der Erziehungsberechtigten
Kontaktinformationen
Die Mitteilung der Adressänderung ist persönlich oder durch Vollmacht möglich.
Die Adressänderung kann auch per Post erledigt werden (die Fahrzeugpapiere sind dazu im Original erforderlich).
Gesetzliche Grundlagen
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Entstehende Kosten
ab 11,70 Euro
Bei eventuellem Umtausch in EU-Papiere zusätzlich ab 14,60 Euro
Dokumente, Merkblätter und Publikationen
Dienststelle
Landratsamt München
Außenstelle Kraftfahrzeugzulassungs- und Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Telefon: 089/6221-3000
Fax: 089/6221-3128
E-Mail:
kfz-zulassung@lra-m.bayern.de
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr; Mo. und Di.: 13:30 - 15:00 Uhr; Do.: 13.30 - 17.00 Uhr; Mi. nachmittag geschlossen